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ebenfalls verantwortlich für den Inhalt der Homepage i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
Hinweis auf § 4 Nr. 14 UstG:
Heilkundliche Tätigkeit ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie -
Die Erlaubnis nach §1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes wurde mir am 27.01.2015 durch das Gesundheitsamt des Landkreis Schaumburg erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Landkreis Schaumburg, Amtsleitung Herr Horch, Probsthäger Straße 6, 31655 Stadthagen
Berufsrechtliche Regelungen:
Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
Angaben gemäß § 5 TMG und Informationen nach § 2 DL-InfoV:
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter: innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz,
Urheberangaben für die verwendeten Bilder / Bildnachweis:
Angabe der Bildagentur bzw. des Fotografen entsprechend den jeweiligen Lizenzbedingungen einfügen.
Hinweis:
Die auf dieser Website beschriebenen Verfahren gelten zum Teil als wissenschaftlich umstritten und werden von der Schulmedizin nicht alle anerkannt. Beschriebene Folgen einer Behandlung beruhen ausschließlich auf Erfahrungswissen und stellen kein Heil- oder Erfolgsversprechen dar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse über die Wirkungen einer Behandlung liegen nicht für jede Therapiemethode vor. Der konkrete Verlauf einer Behandlung hängt zudem von vielen individuellen Faktoren des Patienten ab.
Die Informationspflichten nach dem VSBG gelten für die außergerichtlich Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle. Streitigkeiten aus Verträgen über Gesundheitsdienstleistungen sind keine Regelschlichtung. Die Durchführung kann jedoch von Heilpraktikern freiwillig erfolgen. § 36 Abs. 3 VSBG (www.gesetze-im-internet.de) nimmt Praxisinhaber mit zehn oder weniger beschäftigten Personen von der Informationspflicht über die Teilnahme am Schlichtungsverfahren aus. Sollten Sie jedoch mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, muss ein entsprechender Hinweis, ob Sie an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht, auf Ihrer Website aufgenommen werden.
§ 13 Abs. 7 TMG: Datenverarbeitungssicherheit
Soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, müssen Diensteanbieter durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist, und diese gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und Störungen durch äußere Angriffe gesichert sind.
Zwar werden die Anforderungen der Websites nach dem TMG wettbewerbsrechtlich kontrolliert, z. B. die Datenschutzerklärung. Ob eine Datenverarbeitungssicherheit im Sinne von § 13 Abs. 7 TMG jedoch besteht oder nicht besteht, kann nach Beurteilung eines technischen Sachverständigen von außen nicht von einem Nutzer (oder Kontrolleur) der Homepage kontrolliert werden. Auch wird gesetzlich nicht verlangt, dass der Verantwortliche der Website erklärt, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen von § 13 Abs. 7 TMG seien eingehalten. Lediglich gegenüber Behörden besteht eine Auskunftspflicht.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Hinweis, ob am Streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird, wenn mehr als 10 Mitarbeiter: innen in der Praxis beschäftigt sind.